Unser vertrauliches System zur anonymen Meldung von Missständen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde in der EU eingeführt, um den Schutz von Personen zu gewährleisten, die Missstände oder illegale Aktivitäten in Unternehmen und Organisationen melden. Das Ziel dieses Gesetzes ist es, sog. "Whistleblower" (dt. Hinweisgeber) vor möglichen Repressalien und Sanktionen zu schützen, die sie aufgrund ihrer Enthüllungen erleiden könnten, und ihnen gleichzeitig einen sicheren und vertraulichen Kanal zur Verfügung zu stellen, um ihre Bedenken zu äußern. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Korruption, Betrug, Missmanagement und anderen unethischen oder illegalen Praktiken in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, da es Personen ermutigt, diese Probleme zu melden, ohne Angst vor negativen Konsequenzen zu haben.

Welche Art von Meldung möchten Sie abgeben?

Eine Beschwerde über Produkte oder Dienstleistungen an unseren Kundendienst

Bitte wenden Sie sich bei Fragen bezüglich von uns umgebauten Fahrzeugen und bei Feedback bzw. Beschwerden zu Dienstleistungen oder Produkten der Walter Bösenberg GmbH an die Kundenbetreuung unter:

 

Kontakt & Anfrage

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Hinweisgebersystem keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.

Eine Verdachtsmeldung zu potenziellem Fehlverhalten an unser Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit eine anonyme E-Mail an unseren Ombudsmann zu verschicken, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten der Walter Bösenberg GmbH, Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner oder menschenrechtliche und umweltbezogenen Risiken und Verstöße in unserer Lieferkette zu melden. Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.

Hinweisgeberformular

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